Die Aufgaben der Personalverbände
Die Arbeitsgemeinschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere, indem sie nachfolgende Aufgaben erfüllt:
Interessensvertretung
Erörterung von Fragen, welche die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen des Staatspersonals betreffen
Vernetzung
Die Förderung und Erleichterung des Verkehrs der Personalverbände mit den Behörden und der Öffentlichkeit und umgekehrt
Sozialpartnerschaft
Die Pflege der Sozialpartnerschaft als offizieller Ansprechpartner des Regierungsrats Basel-Stadt
Aktionen
Die Finanzierung und Durchführung von Aktionen im Zusammenhang mit Sachfragen, welche das Staatspersonal in hohem Masse berühren
Treffen / Sitzungen / Delegationen
Die acht angeschlossenen Verbände treffen sich zur Bewältigung dieser Aufgaben mindestens:
● achtmal pro Jahr zu einer internen AGSt-Plenumsversammlung
● sechsmal pro Jahr zu einem Kontaktgespräch mit dem Zentralen Personaldienst
● dreimal pro Jahr zum offiziellen Sozialpartnerschaftlichen Gespräch mit einer Delegation des Regierungsrats
● nach Bedarf für gemeinsame Absprachen mit Politikern, Kommissionen und Medienschaffenden
Des Weiteren delegiert die AGSt geeignete Mitglieder in die vom Regierungsrat einzuberufenden paritätischen Kommissionen sowie in die Delegiertenversammlung der UVK (Unfallversicherungskasse des Basler Staatspersonals). Alle vier Jahre stellt sie zudem eine Liste mit kompetenten Personen als Wahlempfehlung für die Arbeitnehmervertretung im Verwaltungsrat der Pensionskasse Basel-Stadt zur Verfügung.